Aus Polen darf man im Fahrzeug derzeit einen (!) Kanister mit maximal 20 Litern und dem gleichen Kraftstoff wie das Fahrzeug gefüllt mitbringen. (Teilweise werden im Moment aber auch durch den Krieg in der Ukraine von manchen Tankstellen die Abnahmemenge begrenzt und das Füllen von Kanistern untersagt.) Das gilt als Eigenbedarf. Allerdings greifen noch weitere Regelungen. Zu Fuß mitgeführte gefüllte Kanister über die Grenze stellt ein Steuervergehen dar und sind daher unzulässig. Bei mehreren gefüllten Kanistern, auch wenn die Summe die maximal zulässigen 20 Liter nicht überschreitet, gilt es bei Nichtkennzeichnung des Fahrzeugs als Gefahrstofftransport auch als Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung. Hierzu habe ich persönlich mehrmals auf Nachfrage direkte Auskünfte von Beamten des Deutschen Zolls vor Ort erhalten.

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