Radio und Internetseiten sind nicht verboten. Was ist aber, wenn man das ganze mit einer Smartphone application koppelt, die einen automatisch warnt - ich denke, dann würde man sich in den Bereich des illegalen bewegen.

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In Bezug auf die Spiegel musst du dir dann tatsächlich keine Sorgen mehr machen. Aber die Ladung muss dennoch ordnungsgemäß versaut sein. Die vorschriftsmäßige Sicherung und Beförderung einer "Ladung" ist in § 22 der Straßenverkehrsordnung geregelt.

Dort sind Beförderung bei geöffnetem Kofferraum, seitliches Herausragen der Ladung, etc. geregelt.

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Das ist eine gute Frage. Denn ursprünglich sollte es ja Steuervorteile und Versicherungsvorteile (nur das teuerste Fahrzeug sollte versichert werden) geben.

Dann aber wurde der Rahmen dahingehend geändert, dass doch alle Fahrzeuge versichert werden müssen und auch nur Elektrofahrzeuge steuerfrei fahren dürfen.

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2012 sollte es eigentlich werden.

Jeden falls gibt es zur Montage ein starres Element, welches an jedem einzelnen Fahrzeug angebracht sein muss, sowie ein Wechselelement, welches vor jeder Fahrt umgesteckt werden muss.

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Der Crashtest soll in Punkto Fußgängerschutz strenger werden. Um die Bestnote von 5 Sternen zu erhalten, müssen die Fahrzeugshersteller ab 2012 auch in der Kategorie Fußgängerschutz mindestens 60% der möglichen Punkte erhalten. Derzeit sind nur 40% erforderlich.

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