§ 23 (StVO)Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. ....

Strafe: 10 - 35 €, kann glaub ich von Bundesland zu Bundesland variieren

...zur Antwort

Ich finde das auch ein gutes Zeichen, bei mir stand das auch schon öfter auf meiner Rechnung obwohl ich die Flüssigkeit immer selber auffülle. Wenn sie das bei jedem Kunden machen, dann kommt sicher ein netter Betrag zustande.

...zur Antwort