In Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben hat die Polizei ein Sonderrecht. Dieses Sonderrecht gestattet es, sich über die StVO hinwegzusetzen. Daher lautet die Antwort: Ja, sie dürfen das. Denn selbst wenn sie gerade nur Streife fahren, erfüllen sie damit eine hoheitliche Aufgabe.

Was viele Verwechseln sind dieses Sonderrecht und das Wegerecht. Das Wegerecht muss grundsätzlich durch blaues Blinklicht in Verbindung mit Martinshorn angezeigt werden und bedeutet, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.

Das Sonderrecht ist unabhängig von Blaulicht und Martinshorn, und daher dürfen die auch ohne Blaulicht "falsch" abbiegen.

Da nicht immer offensichtlich ist, ob sie ihr Sonderrecht gerade nutzen, werden die meisten Fahrer aber in solchen Situationen zumindest das Blaulicht einschalten - müssen tun sie es aber nicht.

Interessanter Nebeneffekt: Blaulicht ohne Martinshorn heißt nur "Achtung!"; streng genommen muss man da nicht einmal Platz machen

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