Bei Verschleißteilen muss der Verkäufer keine Mängelhaftung leisten, weil der Verschleiß eines Teils kein Mangel ist. Wenn bei der Übergabe ein Mangel am neuen Teil zu sehen ist, muss es natürlich zurückgenommen werden. Bei Ersatzteilen, die keine Verschleißteile sind, gilt meines Wissens die normale Produkthaftung.
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Ja, das Bußgeld ist zu niedrig...
Finde ich auch, das Bußgeld für Kinder ist zu niedrig. Und die Idee mit den Tagessätzen, die heinz55 beschreibt, finde ich wirklich gut, das sollte man auch in anderen Bereichen einführen.
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Ich würde auch versuchen, so lange wie möglich zu lüften und vielleicht den Kofferraum auswaschen. Du kannst auch Kaffeepulver reinstellen, das verbreitet einen angenehmem Geruch und nimmt andere Gerüche auf.