Ergänzend noch der Hinweis das unter gewissen Voraussetzungen eine Rückstufung vermieden werden kann. Das geht zum Beispiel indem man den Schaden selbst zahlt!

Quelle: http://www.autokredit.de/kfz-versicherung/rueckstufung.html

Man muss sich nicht gleich dafür entscheiden oder wenn man das nicht wusste, kann man auch im Laufe des Jahres die Selbstübernahme der Kosten dem Versicherungsgeber mitteilen.

Häufig ist dies die günstigere Variante und sollte daher bei geringeren Schäden in Erwägung gezogen werden.

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In jedem Fall Rechtsberatung einholen. Hast du keine Rechtsschutzversicherung, dann helfen oft auch Erstberatungen über Portale wie frag-einen-anwalt. Das ist günstig realisierbar, du musst nur alles ausführlichst schildern. (Kaufvertrag beifügen etc.) Die Anwälte da beraten auch weitergehend via E-Mail wenn du es in der Vereinbarung erwähnst. Dann weißt du welche Chancen du wirklich hast. Die Frage wird letzten Endes sein, ob du die Sache mit dem Unfallwagen beweisen kannst.

Für alle die das lesen auch nochmal der Hinweis vor dem Privatkauf IMMER den Wagen gründlich prüfen lassen. Geht auch beim KFZ-Mechaniker des Vertrauens.

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