Hallo zusammen, letztes Jahr ist mir jemand reingefahren was zu einem wirtschaftlichen Totalschaden geführt hat. Ich habe den Schaden nicht reparieren lassen und den Wagen behalten. Wiederbeschaffungswert wurde ausbezahlt.

Die Frage ist jetzt, dürfe ich irgendwann das Auto für mehr als den ermittelten Restwert verkaufen? Gibt es hier auch eine Regelung wie bei der 130% Reparatur mit mind. 6 Monate fahren? Würde ungern das Fahrzeug verkaufen und der Versicherung dann einen Überlös zahlen. Dann behalte ich den Wagen lieber.