Danke für eure bisherigen Antworten.

Das eine ist die Frage der Notwendigkeiten, das andere Problem was sich daraus ergibt ist die Tatsache, daß der Händler (ein renommiertes Autohaus....Renault-Händler) keine Gewährleistung übernehmen will, da sie angeblich beweisen können (Sie haben kurz vor dem Kauf Inspektion gemacht und es wurden TÜV und ASU gemacht), daß der Schaden beim Verkauf und der Fahrzeugübergabe nicht vorgelegen hat. Es handele sich ja um ein elektronisches Bauteil, was leider jederzeit kaputtgehen könne!

Das Auto habe ich vor nicht mal 4 (!) Monaten gekauft und kriege jetzt schon eine Rechnung von knapp EUR 900,- für ne Reparatur serviert!? Das geht meiner Meinung nach gar nicht. Fakt ist, ich bin jetzt erstmal nicht mehr mobil (Will und kann das Auto vor Klärung der Kosten ja nicht reparieren lassen) und muß schauen, ob sich ein Rechtsstreit überhaupt lohnt. Der Kostet Zeit und mobiler werde ich dadurch auch nicht.

Das ist das eigentlich ärgerliche daran! Der Händler taucht ab bzw. bietet mir eventuell...das ist auch noch nicht mal sicher....eine Kulanz von 100,- bis höchstens 200,- Euro an! Tja, aber auf den Verkaufsunterlagen stehen haben "Vertrauens-Pass" und Händler Ihres Vertrauens. Nur nebenbei....das Autohaus hat sich dumm und dämlich im letzten Jahr verdient. Habe mir mal scherzenshalber die Geschäftsberichte des letztens Jahres durchgelesen.

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@demosthenes: Angeblich wollen sie die anderen 5 auch noch austauschen, weil sonst

die Gefahr besteht, daß der Schaden kurzüberlang erneut auftritt. Sie wollen damit eine kurzfristig neue und womöglich noch stärkere Beschädigung des Motors vermeiden. Tja, was soll man als Laie dazu sagen?!

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