Die Einpresstiefe ist ein Wert bei den Felgen eines Autos, der angibt, wie tief ein Rad durch eine Felge in den Radkasten gedrückt wird. Die gehört zu den Standart-Werten jeder Felge und gibt die Felgenkonfigurationen an. Wenn die falsch, dann hat der Hersteller aber ein dickes Problem, weil dann seine ganze Serie falsch nummeriert ist. SChreibst du bitte hier rein, welche Produktnummer die Felge hat und was als Einpresstiefe angegeben bist?

Zur Berechnung: Um zu erkennen, wie tief ein Rad im Radkasten liegt, wird berechnet, wie weit die Mittelachse einer Felge von der Radanschlussfläche, der Radflansch entfernt ist. Liegt die Felgenmittelachse direkt auf der Radflansch auf, hat die Felge eine Einpresstiefe (ET) von 0. Das ist normalerweise auch der Wert, der bei Neuwagen eingestellt wird. Um den ET-Wert zu berechnen, wird die Felge zunächst ohne Reifen mit der Außenseite auf eine glatte Oberfläche gelegt und der Abstand der Seite zur Fläche gemessen. Anschließend wird die Felge umgedreht und der Abstand der Innenseite zur Oberfläche vermessen. Danach zieht man das Ergebnis der Außenseite vom Ergebnis der Innenseite ab und teilt den Wert durch 2, um den ET zu erhalten. Also als Beispiel: Abstand Außenseite – Oberfläche: 25mm Abstand Innenseite – Oberfläche: 75mm ET: (75 – 25) : 2 = 25

Ist der ET positiv, dann wird das Rad um den angegebenen Wert in den Radkasten verschoben. Wenn der ET negativ ist, wird das Rad nach Außen verschoben.

Wenn du noch mehr INfos suchst, schau dir http://einpresstiefe.net/ an. Das gibts alles nochmal detailierter, als ich lust hab das jetzt zu schreiben. ;)

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Also prinzipiell gilt, dass alle Aufwendungen als Werbungskosten gelten, "die im Zusammenhang mit dem Erwerb Ihres Einkommens aus nicht selbstständiger Arbeit entstehen." Dass die Entfernungspauschale zu den Werbungskosten gehört ist sicher bekannt.

Andere wichtige Werbekosten sind

  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz,
  • Arbeits- und Dienstbekleidung,
  • beruflich bedingte Telefonkosten,
  • Bewirtungskosten,
  • anteilige Kontoführungsgebühren,
  • Bewerbungskosten,
  • doppelte Haushaltsführung,
  • Reisekosten,
  • Fachliteratur,
  • Fortbildungskosten,
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer,
  • Pkw-Reparaturkosten für einen Unfall auf dem Arbeitsweg,
  • Prozesskosten eines Arbeitsprozesses,
  • Werkzeuge und Büromaterial.

    (hab ich gerade auf http://werbungskosten.com/ gefunden ;))

Demnach könntest du sicher Reperaturkosten absetzen. Das Auto selbst liese dann vielleicht unter dem Punkt 'Werkzeug' anbringen. Aber da hat mein Vorredner schon recht: Das kann nur ein Steuerberater endgültig beantworten.

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