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Kann man eine Werkstatt haftbar machen - wenn sie die Reifen verkehrt herum montieren?

Frage von Unimok Unimok

..ich meine ohne das große Unfälle etc. passieren. Das ist ja sicher für das Profil und die Abnutzung des Reifens nicht von Vorteil wenn er in der falschen Laufrichtung läuft oder?

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Antworten (5)

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    Antwort von turbotp turbotp

    Selbstverständlich muss die Werkstatt die falschrum montierten Reifen erneut abziehen und montieren. Und das Gratis. Eine Entschuldigung sollte da das mindeste sein. Die sind schließlich in der Pflicht ihre in Auftrag gegebene Arbeit vollständig und ordentlich zu machen. Und beides ist nicht der Fall. Mecker ruhig noch ein bisschen rum von wegen du wolltest jetzt weit weg fahren und hast beim Luftdruck prüfen die Misere gesehen...

    Kommentar von kerstin kerstin

    sehr gute frage

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    Antwort von silverbullet silverbullet

    Du bist als Fahrer dafür verantwortlich, dass die Reifen korrekt montiert sind. Verkehrtherum montierte Reifen werden dir vermutlich nicht gleich um die Ohren fliegen, aber die Fahreigenschaften und Laufgeräusche können deutlich schlechter sein. Und wenn du schon festgestellt hast, dass diese falsch montiert wurden, sollte hier die Werkstatt kostenfrei nachbessern. Ansonsten die Werkstatt wechseln!

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    Antwort von NonStop NonStop

    Also was meinst du mit haftbar machen? Dass die Werkstatt dir neue Reifen besorgt? Das wohl nicht.

    Auf alle Fälle hast du aber m.E. einen Anspruch auf Nacherfüllung, da die Werkstatt nicht wie gewünscht die Leistung erbracht hat.

  • 1
    Antwort von gruetzi gruetzi

    Hi unimok, das ist keine leichte Frage. Dir wird wahrscheinlich eine gewisse Sorgfaltspflicht obliegen, die Arbeit der Werkstatt zu kontrollieren. Und dann ist die Frage, ob du den Laufrichtungspfeil eines Reifens, der in die falsche Richtung weist, nicht auch als Laie entdecken müsstest.

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    Antwort von KingKaufhaus KingKaufhaus

    Haftbar machen für was? Die Sachlage sieht so aus, dass die Werkstatt kraft ihrer Expertise und der daraus resultierenden Sorgfalltspflicht die Reifen korrekt zu montieren hat. Ist das nicht geschehen, hat sie ihre Arbeit nicht richtig ausgeführt und muss den Fehler beheben. Zwar bist du als Abnehmer ebenfalls in der Pflicht, dich über die korrekte Montage zu informieren, allerdings kann man als Laie nicht von Dir erwarten, dass du den Fehler auch bemerkst. Da aber nicht davon auszugehen ist, dass die falsch montierten Reifen zu einem Unfall oder derartigem führen, kann die Werkstatt auch für nichts haftbar gemacht werden. Lediglich die kostenlose Neumontage muss von ihr übernommen werden.

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