Ein Freund meinte gestern man darf auch mit einem Headset nicht während der Fahrt telefonieren. Dies wäre nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt... Stimmt das?
Antworten (5)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Die StVO sagt dazu folgendes aus:
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Demnach ist also das reine Telefonieren niemals verboten sondern nur das Hantieren mit dem Telefon indem man es in die Hand nimmt. Das Verbot gilt im Übrigen auch für jede andere Funktion des Handys wenn man es dazu während der Fahrt in der Hand hält, selbst wenn es nur der Kalender ist.
Auch der Bußgeldkatalog sagt dazu nichts Anderes aus:
Tatbestandsnummer 123624
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil-
oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.1 Punkt, 40€ Bußgeld + 23,50€ Gebühren
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat
Es ist also nicht verboten mit einem Headset zu telefonieren solange man das Handy nicht in die Hand nimmt.
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Hironimus Das ist natürlich Blödsinn. Ob man jetzt mir Headset, Freisprecheinrichtung oder Knopf im Ohr telefoniert ist egal. Hauptsache man muss dafür nicht das Handy in der Hand haben/bedienen.
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Autokenner14Autokenner14
Ja,es ist erlaubt,weil man trotzdem beide Hände zum fahren frei hat.
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demosthenesdemosthenes
Solange Du das Handy auch zum Wählen nicht in die Hand nehmen musst, darfst Du es per Headset auch während der Fahrt benutzen.
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RennleiterRennleiter
Also ich denke mal das es gegen ein Headset nichts einzuwenden gibt. Du hast ja beide Hände am Steuer und bist nicht mehr oder minder abgelegt als mit einer Freisprecheinrichtung.
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So einen Rechtsgelehrten bräucht ich mal für meine Frage mit dem Privatparkplatz ;-)