Ist es wirklich nicht erlaubt, während der Fahrt das Leselicht einzuschalten?
Es heißt ja immer, das wäre verboten, weil der Gegenverkehr geblendet werden würde, aber steht das wirklich irgendwo, dass es nicht erlaubt ist?
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Das habe ich noch nie gehört, dass das verboten wäre. Das müsste ja auch ein echtes Hammerleselicht sein, wenn dadurch der Gegenverkehr geblendet würde.
Wovon man natürlich nie befreit ist, die allgemeine Sorgfaltspflicht. Wenn du also als Fahrer beim Lesen einen Unfall machst, oder weil du die Straße nicht erkennen kannst, weil das Leselicht an war, bist du über diesen "Gummiparagraphen" dran.
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Antwort von Biggy 23.03.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich sitze auf den Weg im Urlaub meistens hinten und lese. Wenn es dunkel wir mach ich das Licht an, bis jetzt wurden wir noch nie angehalten!
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Wenn das so wäre, dann verstiessen leitende Politiker und Manager, die mit Chauffeur unterwegs sind und während der Fahrt Unterlagen durcharbeiten, ja laufend gegen die StVO.
Eine kleine Leselampe, die ja meist nach unten scheint, blendet sicher nicht den Gegenverkehr und ist deshalb auch nicht verboten.
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Antwort von dremo35 24.03.2011
Ich habe gestern das Leselicht probehalber im Dunkeln angemacht. Es ist so hell, dass es meine Sicht nach draußen behindert. Ich kann mir daher vorstellen, dass, wenn man damit einen Unfall baut und dies festgestellt wird, Probleme mit der Sorgfaltspflicht (siehe fussels Beitrag) bekommt, auch wenn man gar nicht gelesen hat. Irgendeinen ablenkenden Grund muss es ja haben, wenn das Leselicht an war. So wird es einem bestimmt dann vorgeworfen.
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Da das Leselicht, ja eigentlich nicht in den Gegenverkehr scheint, sondern in den Innenraum nach unten, kann an für sich auch keiner geblendet werden. Ich kenne da kein Gesetz/Paragraphen!