angeblich anderes Auto beschädigt, Fahrerflucht?

4 Antworten

Hallo, hier ist sicherlich Rechtsbeistand gefragt, aber noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen. Wichtig ist es auch zu prüfen ob du die Beschädigung wirklich verursacht hast an Hand eines unabhängigen Gutachter.

Das würde ich mir auch genau anschauen. Dann muss es ja scheinbar noch einen Zeugen gegeben haben. Aber wenn du sagst da war keine Delle, dann kann es ja nicht stimmen und jdm versucht dich jetzt über den Leisten zu ziehen. Lass das genau prüfen bevor du da irgendwelche Eingeständnisse machst.

So wie sich das anhört, würde das ja alles vor Gericht laufen und es würden viele Papiere und Termine und Kosten auf mich zu kommen und da diese Berührung und der Zeuge gegen mich sprechen, könnte ich sogar unschuldig schuldig gesprochen werden, was dann noch mehr Kosten verursachen würde, ist es da nicht vielleicht besser einfach zu sagen, dass ich es war? Was würde mir da bevorstehen?

Crack  23.08.2012, 22:01

Das solltest Du keinesfalls tun!

Der Ablauf wird in etwa so sein:

Du sollst als Erstes von der Polizei angehört werden, das Recht steht Dir zu. Normalerweise soll man da nichts sagen, in Deinem Fall aber kann es von Vorteil sein, denn es gibt hier Klärungsbedarf: Warum kommt erst jetzt die Schadensmeldung und die Anzeige? Kann der Schaden später durch Andere entstanden sein? Den Termin solltest Du also wahrnehmen und alles so erzählen wie es war. Nimm Deinen Freund mit oder gib ihn als Zeugen an.

Dann wird man Deine Aussage werten und weitere Maßnahmen ergreifen, z.B. einen Abgleich der beiden PKW machen und untersuchen ob der Schaden überhaupt durch Deinen PKW verursacht werden konnte. Kann Dich das entscheidend entlasten dann war es das schon, der verdacht ist damit vom Tisch.

Wenn nicht dann wird sehr wahrscheinlich ein Strafbefehl wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort erlassen werden. Darin wird Dir das Strafmaß bekanntgegeben. Das wird eine Geldstrafe sein, 7 Punkte in Flensburg, kann aber auch den Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate oder mehr bedeuten.

Einen Anwalt brauchst Du jetzt noch nicht. Wenn es aber zu einem Strafbefehl kommt spätestens dann. Informiere Dich über Prozesskostenhilfe, das steht Dir zu und dann musst Du Dir wenigstens über die Anwalts- und Prozesskosten keine Gedanken machen.

Zitat:

§ 114 ZPO Voraussetzungen

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

http://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=114-127a

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Wie kommt die Polizei auf dich?.Erst mal abwarten.Man wird beide Fahrzeuge gegeneinanderstellen und sehen,ob die Schadstelle von deinem Auto herrühren kann.Auf gleicher Höhe müsste an deinem Fahrzeug auch was zu sehen sein,auf jeden Fall ein wenig.Mach dich erstmal nicht verrückt,auch nicht von denen,die jetzt gleich mit allen möglichen §§ kommen.

botching123 
Fragesteller
 23.08.2012, 17:03

danke, das ist schön auch mal eine gute Nachricht zu hören, da ich in vielen Foren nur schlechtes über solche Fälle gelesen habe und mir nun so große Sorgen mache. Ich weiß 100%, dass der Zeuge, der alte Herr ist, der mich vor einem Monat gesehen hat, nur hat er NICHT geschaut, ob damals wirklich ein Schaden passiert ist! Wird so ein Fall dann ohne klaren Beweisen fallen gelassen, da ein Anwalt viel zu teuer und aufwendig für mich wäre!

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dv946  23.08.2012, 18:16
@botching123

Es gibt Momente,da glaube sogar ich an unseren Rechtsstaat.Der besagt,dass kein Beschuldigter seine Unschuld beweisen muss.Man muss dir beweisen.die Tat begangen zu haben.Das macht man so,wie ich es schon beschrieben habe.Dass der Kerl erst nach einem Monat damit kommt,macht ihn schon mal von Haus aus unglaubwürdig,weil man dann davon ausgehen kann,dass er sich in diesem Zeitraum die Delle selbst reingefahren hat,und versucht,sich auf deine Kosten schadlos zu halten.Wenn das wirklich so ist,wie du beschrieben hast,dass keine Delle drin war,stellt sich das ganz schnell raus,und der Typ brauch einen Anwalt.Ich hab dich gewarnt,was du hier zu lesen kriegst

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Crack  23.08.2012, 18:33
@botching123

@ dv946:

Mach dich erstmal nicht verrückt,auch nicht von denen,die jetzt gleich mit allen möglichen §§ kommen.

Der Vorwurf einer Straftat lässt sich nicht einfach so ausräumen. Eine Straftat muss von den Behörden verfolgt werden.


@ botching123:

Wird so ein Fall dann ohne klaren Beweisen fallen gelassen, da ein Anwalt viel zu teuer und aufwendig für mich wäre!

Das liegt im Ermessen des Richters.

Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst besteht die Möglichkeit Prozesskostenbeihilfe zu beantrage.

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dv946  23.08.2012, 19:17
@Crack

Die Beweise müssem einem Richter vorgelegt werden.Wenn kein Schuldiger ermittelt werden kann,was denn? Solte es tatsäch zu einer Verhandlung kommen,was ich nicht glaube,würde ihr,weil hier immer von einer Straftat die Rede ist,ein Anwalt gestellt,weil sie mittellos ist.Prozesskostenhilfe ist für andere Fälle gedacht.Ende.

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Crack  23.08.2012, 21:30
@dv946

Die Beweise müssem einem Richter vorgelegt werden.

Wem denn sonst?

Wenn kein Schuldiger ermittelt werden kann,was denn?

Hier wird die Fragestellerin verdächtigt. Wenn sich ihre Unschuld heraus stellt wird das Verfahren eingestellt.

Solte es tatsäch zu einer Verhandlung kommen,was ich nicht glaube,

Zuerst wird sie angehört, das soll bei der Polizei geschehen. Wenn dann immer noch der Verdacht besteht ermittelt der Staatsanwalt, kann dieser ausreichend Beweise beibringen wird ein Strafbefehl ausgestellt. Den kann man annehmen oder Einspruch einlegen - erst dann kommt es zu einer Verhandlung.

weil hier immer von einer Straftat die Rede ist

Wie nennst Du denn Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

Das ist eine Straftat!

Prozesskostenhilfe ist für andere Fälle gedacht

Für welche anderen Fälle denn, wenn nicht für einen wie diesen?

http://www.buzer.de/gesetz/7030/a139038.htm

Mach Dich bitte über die Begriffe und deren Bedeutung schlau bevor Du streitest.

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dv946  24.08.2012, 10:28
@Crack

Anscheinend hast du dich nicht mit der Bedeutung des Begriffs auseinandergesetzt.Früher hieß das mal Armenrecht.Das bezieht sich aber nur auf Zivil-Verwaltungs-Arbeits-und Sozialgerichte.Als Angeklagter in einem Strafprozess wird einem ein Anwalt auf Staatskosten zur Seite gestellt.Ich nenne unerlaubtes Entfernen genau so,keine Frage.Es ist für die Polizei oder einen Gutachter ein Leichtes,die Behauptung des mutmaßlichen Geschädigten zu überprüfen,und das nach einem Monat.Wer da nicht stutzig wird.Von Streiten kann keine Rede sein,höchstens unterschiedliche Ansichten.Frohes Wochenende.

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