Ist es wirklich möglich das man es nicht merkt das man beim ausparken ein anderes Auto beschädigt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur bei sehr leichten "Berührungen" ist es möglich, dass man davon nichts bemerkt und das Argument mit der lauten Musik ist auch nicht gerade entlastend, denn dazu sagt die StVO:

§ 23 StvO: Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers:

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Er hat einen Schaden verursacht und ist trotzdem weggefahren und damit war das eindeutig Fahrerflucht.

Er hat einen Schaden verursacht und ist trotzdem weggefahren und damit war das eindeutig Fahrerflucht.

Wer einen Unfall tatsächlich nicht bemerkt kann auch nicht wegen Unerlaubtem entfernen vom Unfallort zur Verantwortung gezogen werden.

Du schreibst selbst:

Nur bei sehr leichten "Berührungen" ist es möglich, dass man davon nichts bemerkt

Wie kann man für etwas bestraft werden das man nicht wahrgenommen hat?

Das ist natürlich alles etwas spekulativ weil wir den Schaden nicht kennen.

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@Crack

@Crack:

Wenn ich lese "...er schwört er hätte laut Musik gehört ...", dann hatte er möglicherweise unter Verstoss gegen StVO §23 leichtfertig selbst eine Situation geschaffen, in der er eine auch deutlichere Berührung nicht wahrnehmen konnte.

Damit wäre er ja nicht "unschuldig" daran, dass er den Vorfall angeblich nicht bemerkt hatte.

Ausserdem gilt ja allgemein der Grundsatz, dass auch Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

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@demosthenes

Eine Fahrerflucht kann man nur vorsätzlich begehen. Das setzt voraus das man den Unfall bemerkt. Ob nun laute Musik oder eine dicke Sonnenbrille, wenn man keinen Unfall bemerkt hat dann kann einem kein Unerlaubtes entfernen vom Unfallort vorgeworfen werden.

Das er laut Musik gehört hat ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit die vielleicht mit-ursächlich für den Unfall ist. Die Fahrerflucht selbst muss aber erst bewiesen werden.

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@Crack

Also ich hab noch mal mit meinem Freund geredet und er sagte das der Schaden schon sehr gering gewesen ist. Er meinte aber auch das er sich mit einem Anwalt zusammengesetzt hat und der meinte das es kaum möglich ist gegen den Vorwurf der Fahrerflucht vorzugehen. Meistens würde man da wohl verlieren.

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Oh, das ist schwierig zu sagen. Würde mich da auch nicht von frei sprechen. Gerade beim Ausparken, dann kommt es noch darauf an was man selber für ein Auto fährt, wie laut die Musik ist oder ob man abgelenkt wird. Aber gegenüber der Polzei wird das nichts bringen.

Ich denke schon, dass es möglich ist, ein anderes Auto anzuditschen und dies nicht zu merken, wenn man laut Musik hört oder so. Wenn man gerade so stopt, dass man den Wagen nur ganz knapp berührt ohne, dass das Auto ruckartig stopt, kann ich mir das gut vorstellen, besonders falls man noch eine Anhängerkupplung hat.

Letztlich ist es schon richtig, dass es als Fahrerflucht geahndet wird, da ja jeder sagen kann, er hätte es nicht gemerkt, was auch viele machen. Daher muss dies wohl als Fahrerflucht verfolgt und bestraft werden, auch wenn es für einen persönlich nicht fair erscheint.

Gute Frage. Mir ist fast das selber auch schon passiert nur das es kein anderes Auto war wo ich gegen gefahren bin sondern ein Zaun. Das habe ich dann 2 Tage später erst rekonstruiert. Es ist also für mich ganz klar möglich das man es nicht bemerkt!