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MPU auch wenn man noch keinen Führerschein hatte

Frage von dacapi dacapi

Vor knapp neun Jahren bin ich betrunken Fahrrad gefahren (2,4 Promille) hatte aber keinen Führerschein. Ich habe damals kein Bußgled oder sonst eine Strafe erhalten. Heute wollte ich zum ersten mal meinen Führerschein machen und man sagte mir ich müßte erst zur MPU. Wie kann ich denn für etwas bestraft werden was so lange zurück liegt und das obwohl ich noch nie einen Führerschein besessen habe. Kann mir jemand ein Tipp geben. ISt es sinnvoll einen Anwalt dazu zu holen. Wäre für jeden Ratschlag dankbar.

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Antworten (7)

  • 2
    Antwort von dacapi dacapi

    Ich habe auch einen Brief erhalten mit der Vorladung. Kann mir eine Stelle aussuchen, wo ich hin will. Allerdings erst nachdem ich dort auf der Stelle angerufen habe, wo denn die weiße Karte bleibt, wollte ja zur Prüfung...

    Aber vielen Dank für die Antwort.

    Werde jetzt einfach die MPU machen und hoffen, dass ich durchkomme. Brauche unbedingt den Führerschein für die Arbeit.

  • 2
    Antwort von herby911 herby911

    Rechtlich ist das aufjedenfall vollkommen korrekt. Es kommt auch oft vor, dass Leute ihren Führerschein erst viel später machen dürfen, wenn die betrunken auf dem Fahrrad erwischt worden sind. Die MPU ist eine gängige Maßnahme, wenn jemand schon negativ aufgefallen ist und die Behörde an der Tauglichkeit für den Straßenverkehr und der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges zweifeln.

    Kommentar von dacapi dacapi

    danke für die antwort

  • 1
    Antwort von bibbchen bibbchen

    Hallo wie ist deine mpu gelaufen musstet du abzines machen oder haben die ein test gemacht und die leberwerte waren ok und dann ist gut oder wie läuft das ab hab jetzt genau das selbe prob wie du bitte schreib mir genau wie das war hab meine bald

    danke schon mal im vorraus

  • 1
    Antwort von KingKaufhaus KingKaufhaus

    Die Strafe, die du zwar nicht bekommen hast, wird vom ermittelnden Staatsanwalt gefordert und danach vom Gericht angeordnet. Danach wird dein Verstoß/Straftat an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Was allerdings Ermessenssache ist, ob dir danach eine MPU aufgebrummt wird oder nicht. Hab schon von beiden Fällen gehört. Scheinbar hattest du Pech.

  • 1
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Die MPU muss ja jeder Mensch machen, bei dem die Behörden Zweifel an seiner Eignung für eine Teilnahme am Strassenverkehr haben.

    Woraus die Zweifel resultieren - Trunkenheit, Drogenmissbrauch, bestimmte Formen von Kriminalität, Geisteskrankheit, ... - ist dabei im ersten Anlauf irrelevant, sodass Du allenfalls mit einem spezialisierten Anwalt und sehr guten Argumenten eine Chance hättest, ohne MPU zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.

    Kommentar von dacapi dacapi

    Danke

  • 1
    Antwort von Jos17 Jos17

    Naja, das ist schon heftig, aber rechtlich denke ich nicht zu beanstanden, da die MPU-Pflicht erst nach 15 Jahren verjährt und es nicht relevant ist, ob du vorher einen Führerschein hattest, weil dir der eh entzogen worden wäre und du ihn hättest neu machen müssen... Ansonsten wende dich mal an die Führerscheinstelle oder einen Verkehrsrechtler, die können dir bestimmt weiterhelfen.

    Kommentar von dacapi dacapi

    danke für die antwort

  • 0
    Antwort von autofahrer autofahrer

    Mhh, das kommt mir ein wenig komisch vor, da man zur MPU vorgeladen wird per Brief und nicht in einer Akte steht, dass man zur MPU muss.

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