Kann man angehalten werden, wenn die Kennzeichenbeleuchtung nicht funktioniert?
Irgendwie ist die Kennzeichenbeleuchtung an meinem Wagen defekt. Kann ich deshalb angehalten werden und/oder eine Strafe bekommen?
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Du kannst angehalten werden, aber das gibt keine "Strafe", sondern schlimmstenfalls eine gebührenpflichtige Verwarnung und die Aufforderung, den Wagen nach Reparatur bei der Polizei vorzuführen.
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Antwort von Gast 24.08.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
also ich hab gestern 20 Euro an Strafe gezahlt weil meine Kennzeichenbeleuchtung nicht geht. Ich habs leider nicht bemerkt.........und finds echt scheisse, dass ich nicht darauf hingewiesen wurde es zu reparieren und musste gleich pecken. Übrigens, das kommt am Polizisten drauf an.....is er ein Arsch, kannst zahlen.
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Angehalten werden kann man auf jeden Fall. Aber das kann man ja sowieso immer, auch ohne besonderen Grund. Es könnte auch ein Verwarnungsgeld geben, ich glaube aber nicht, dass die Polizei in diesem Fall eines aussprechen würde. Die würden Dich vermutlich bloß darauf ansprechen und Dir den Rat geben das machen zu lassen.
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Antwort von metadone 09.08.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Jap. Also eine Strafe bekommst du keineswegs. Ein Verwarngeld könnte ich mir vorstellen..Aber eigentlich kann ich mir auch das nicht vorstellen. Die meisten werden wahrscheinlich eine mündliche Verwarnung geben.
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Man kann deshalb angehalten werden. Und evtl. eine Mängelkarte bekommen, die nach erfolgter Reparatur von der Werkstatt abgestempelt und dann zur Polizei zurück gegeben wird. Das wird aber wohl nicht wegen einem defekten Birnchen passieren. Aber wenn z.B. durch einen kleinen Blechschaden ( Parkrempler o.ä. ) die Fassung bzw. der Lampenträger "danebenhängt", könnte das schon sein. Also besser reparieren lassen.
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Antwort von Armino 09.08.2012
Ja du kannst auch angehalten werden wenn alles funktioniert. Deswegen wird man die aber dann nicht die Weiterfahrt untersagen. Denke man wird dich höchstens freundlich drauf hinweisen.