Also wenn es von zweien auf eine Spur geht?
Ist das Reißverschlussverfahren auch bindend, wenn kein Schild darauf hinweist?
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Ja, ist es. Das sagt die StVO dazu:
"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren)."
Leider können die Wenigsten damit umgehen. Die Einen haben Angst nicht reingelassen zu werden, die Anderen wollen den vermeintlichen "Dränglern" keinen Platz lassen.
Deshalb wechseln viele schon weit vor der eigentlichen Engstelle die Fahrspur was dann auf der Durchgehenden zum unnötigen Stocken führt. Auf der blockierten Fahrspur entstehen dadurch große Lücken die dann wieder zugefahren werden was von Anderen als rücksichtsloses empfunden wird.
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1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Crack hat das schon richtig beschrieben, aber vielleicht noch eine Ergänzung:
Das Reissverschlussverfahren gilt "automatisch" nur bei einer baulichen Verengung der Strasse, nicht aber, wenn eine Spur etwa durch ein parkendes Fahrzeug blockiert ist.
Hier muss derjenige, der nicht mehr weiterfahren kann, den Blinker setzen und darf sich keinesfalls in die andere Spur drängeln, sondern muss den anderen Fahrzeugen die Vorfahrt lassen.
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Lenkrad123 Natürlich ist es bindend! Allerdings scheinen wir Deutschen nicht fähig dazu zu sein.
Ich bin mal von Österreich zurück nach Deutschland gefahren. In Österreich konnten die das alle super. Kaum waren wir über den Grenze wieder ind Deutschland konnten die selben Autofahrer es plötzlich nicht mehr....unglaublich!
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0Antwort von
Lenkrad123 Natürlich ist es bindend! Allerdings scheinen wir Deutschen nicht fähig dazu zu sein.
Ich bin mal von Österreich zurück nach Deutschland gefahren. In Österreich konnten die das alle super. Kaum waren wir über den Grenze wieder ind Deutschland konnten die selben Autofahrer es plötzlich nicht mehr....unglaublich!
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0Antwort von
wurzel Ich schließe mich den Vorrednern an. Das Reißverschlussverfahren kann bei uns leider nicht ordentlich praktiziert werden, weil sich die Frühreinfahrer übervorteilt fühlen und dann die, die es richtig machen, blocken. Da sollte sich öfter einmal die Polizei hinstellen und solchen Leuten eine Knolle geben.
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Das möchte ich aber anzweifeln.
Wenn Du Dir den Wortlaut der StVO durchliest dann steht da nichts über den Grund der Verengung, also gilt das auch bei einem parkendem PKW.
Beim Wegfall eines Fahrstreifens ist nach § 7 Abs. 4 StVO den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können ("Reißverschlussverfahren").
"Wegfall" heisst doch wohl dass es diesen nicht mehr gibt, nicht aber, dass er nur blockiert ist!?
Wo hast Du denn das Wort "Wegfall" oder dieses Zitat her? Das steht so nicht in der StVO.
"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich... so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen"
Dieser Passus trifft auch auf einen parkenden PKW zu der einen Fahrstreifen blockiert.
@Crack:
Der Text stammt aus einem Urteil zum Thema.