Müssen Fahrschulwagen auch als solche gekennzeichnet sein?

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Soweit mir bekannt ist, muss die Fahrschule ihr Auto nicht als ein solches Kennzeichnen, darf es aber, um andere Verkehrsteilnehmer zu "warnen". Bei der Prüfungsfahrt soll das Auto ja eh nicht gekennzeichnet sein. Ich weiß noch, dass mein Fahrleher nur hinten ein Magnetschild dran hatte, um Fahrer die hinter einem fahren zu warnen und damit sie vielleicht ein bisschen Verständnis haben.

Was kratzt es den Verkehr dahinter/davor ob es jetzt eine Fahrschule oder das SEK ist, was gerad zum 2. mal abgewürgt hat und mit Strich 50 fährt?

Früher gab es wenig Fahrschulen die ihre Autos so aufwendig gekennzeichnet haben wie heute. Kennzeichnungspflicht gibt es nicht, aber viele Fahrschulen versuchen ihre Fahrschüler zu "schützen" und hängen diese Schilder ans Auto.

Der Effekt ist meiner Meinung aber eher gegenteilig. Die Fahrschüler werden wie rohe Eier behandelt und wundern sich dann wenn sie dann mit ihrem Führerschein in das normale Verkehrsgeschehen eintauchen.

Nein, also ein Fahrschulschild ist z.B. auf dem Dach keine Pflicht. Bei einer Prüfungfahrt z.b. darf das Schild auch nicht drauf sein - bzw darf nicht ersichtlich sein dass es sich um ein Fahrschulauto handelt (der Prüfer will wissen wie sich der Anfänger im realen verkehr verhält). Ich glaube nur, dass die Versicherung dem Fahrlehrer Ärger machen könnte, wenn dieser es nicht ersichtlich aus Fahrschulauto ausweist.

Während der normalen Fahrschulstunden hatte ich immer ein Schild "Fahrschule" am Auto, nur bei der Prüfung war das Auto nicht mehr als Fahrschulwagen gekennzeichnet. Aber ob das irgendwie vorgeschrieben ist, weiß ich nicht.