Grenzschutzversicherung vom ADAC für Fahrzeuge aus England? Kann ich probleme Kriegen?

1 Antwort

..völliger Blödsinn! Diese Versicherung ist für zugelassenen/eingetragene Halter gedacht. Nach deutschem Steuer- und Zulassungsrecht, darf ein im Ausland angemeldetes Fz. nur von einem nicht dort pol. angemeldeten Deutschen, hier in Deutschland gefahren werden, wenn diese Zulassung aud eine Firma! läuft und NICHT auf eine Privatperson (also z.B. Vermietung etc.). Alles andere ist streng genommen der Tatbestand des STEUERBETRUGES !