Also ich habe mich da mal mit auseinander gesetzt, als ich mir einen gebrauchten Anhänger gekauft habe. Seit 1991 ist für alle NEUZUGELASSENEN Pkw-Anhänger die Nebelschlußleuchte Pflicht. Das gilt im Spezialfall auch für Anhänger, die vor 1991 zugelassen wurden, jedoch in der Zwischenzeit länger als 1 Jahr abgemeldet waren. In dem Fall gilt die Wiederzulassung dann als Neuzulassung gilt. Alle Anhänger die vor 1991 erstmals zugelassen worden sind und die durchgängig zugelassen waren, genießen Bestandsschutz und müssen nicht mit Nebelschlußlicht nachgerüstet werden. Das müsste dann auch gelten, wenn sie weniger als ein Jahr abgemeldet waren, weil es dann nicht als Neuzulassung gilt. Ich hoffe das hilft dir!

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