Vorfahrt achten aus Einfahrt nur wartend auf Radweg möglich?
Wenn ich von der Einfahrt von meiner Arbeitsstelle rechts auf die Straße biegen will, muss ich auf dem Radweg halten, weil es sonst nicht zu sehen ist, ob die Straße frei ist. Hier gibt es regelmäßig Ärger mit Fahrradfahrern, die dann notgedrungen warten müssen, wenn auf der Straße viel Verkehr ist. Zurück geht es nicht, da warten meist schon andere PKW. Wie müssen sich die Radfahrer korrekter Weise verhalten?
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Antwort von salomon 25.09.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Eigentlich haben die Radfahrer die sich beschweren ja recht, weil sie Vorfahrt haben. Aber ich selber fahre auch das ein oder andere mal mit dem Rad und wenn ich in so einer Situation bin dann fahre ich erst langsam weiter und schaue wo ich am Auto vorbei fahren kann ohne das dieses wieder zurücksetzen muss. Das klappt meistens irgenwie. Ich würde/mache es ja als Autofahrer auch nicht anderes wenn es anders nicht geht.
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Die Frage kann man nicht allgemeingültig beantworten da es immer auf die genauen Umstände ankommt.
Hier kommt aber zuerst einmal §8 StVO Vorfahrt zur Anwendung. Dort heißt es:
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.
Wenn Du dem nachgekommen bist und dann aber doch warten musst weil erst jetzt der fließende Verkehr einsehbar ist, Du aber mittlerweile den Radweg blockierst, kommt der §11 StVO Besondere Verkehrslagen ins Spiel. Der sagt aus:
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.
Der Radfahrer darf also in dieser Situation seine Vorfahrt nicht erzwingen und muss warten.
Natürlich sind immer auch die Grundregeln nach §1 zu beachten. Denn kommt es hier zu einem Unfall dann wird die Schuld sehr wahrscheinlich geteilt werden.
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Wenn du nicht mehr zurückfahren kannst, wird das auch der Radfahrer erkennen und dich nicht so bedrängen. Diese Situation ist aber trotzdem ziemlich konfliktgeladen.
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Hallo trober, es gibt leider viele solche Knackstellen. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme. Ein Radler, der warten muss, sieht den Verkehr durch seine hohe Position sicher besser und könnte dir helfen einzufädeln. So käme er auch schneller weiter.
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Antwort von lowlife 23.09.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Eigentlich musst du dann zurücksetzen und die Radfahrer vorbeilassen, da diese auch Vorfahrt haben. Daher sollten die Autos hinter einem auch ein wenig Abstand halten. Wenn du die Straße und den Radweg nicht einsehen kannst, dann müsste eigentlich jemand aussteigen und die Leute einweisen, denn wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer oder so kommt, bist du dann immer Schuld, als derjenige, der aus der Einfahrt kommt.
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Wenn man es ganz formal nimmt, dann dürftest Du hier nicht einfach ausfahren, sondern müsstest Dich von einer anderen Person einweisen lassen, da Du so ja den Radfahrern ihre Vorfahrt nimmst, was Du natürlich nicht darfst.