Hab von der Werkstatt einen Leihwagen bekommen und dann hat es gehagelt. Für mich war da nichts zu erkennen und bei der Übergabe wurde auch nichts beanstandet. Jetzt hat mich das Autohaus angeschrieben und die wollen die 300 SB haben. Muss ich das zahlen? Ist doch höhere Gewalt gewesen..
Hagelschaden am Leihwagen.. muss ich den SB zahlen?
Antworten (3)
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1Antwort von
Calipso Erstmal ja. Allerdings könnte in gewiefter Anwalt vielleicht einen Strick für das Autohaus aus der fehlenden, direkten Reklamation des Schadens drehen. Wie sieht es denn aus mit dem Schadensprotokoll, gibt es das?
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1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Falls Du vermutlich für den Wagen eine VK mit 300.- Selbstbeteiligung abgeschlossen hattest, dann ist die Forderung nachvollziehbar und rechtlich in Ordnung.
Natürlich reguliert die VK grundsätzlich den Schaden, aber die Selbstbeteiligung bleibt Dir, auch wenn Du an dem Schaden definitiv unschuldig warst.
Kommentar von
Steffen Ja schon, aber jetzt erst nachdem fast 3 Wochen vergangen sind?
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0Antwort von
Rafael Ja das ist leider so. Die Selbstbeteiligung (sofern es eine gibt - ist aber meistens so bei Leihwagen) must du selber tragen. Das ist dumm gelaufen - wäre aber bei deinem eigenen Fahrzeug auch nicht anders.
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Im Schadensprotokoll steht es nicht, aber es hat in der Zeit wo ich den Wagen hatte gehagelt..