Das geht eigentlich nur dann, wenn die Existenz durch den Führerscheinentzug bedroht ist. Dann gibt es durchaus Lösungen, wo man mit einer Geldstrafe (in welcher Höhe auch immer - diese wird durch den Richter festgelegt) davon kommt.

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Denke das die Kunden hier nicht bewusst getäuscht werden - sondern BMW hält einfach seinen alten Modellbezeichnungen fest und variiert aber mit diversen Motoren. Denke das ist schon okay und für den der sich mit beschäftigt, der kommt ja auch schnell an die Informationen. BMW hält da ja mit nichts hinter dem Berg oder so.

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Auf sowas würde ich keinen Pfifferling setzen und erst recht kein Geld investieren. Da ist es wohl sinnvoller die Fußmatte als Anfahrhilfe zu nehmen. Ich würde jedenfalls niemandem empfehlen dafür Geld auszugeben.

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Sehe ich ähnlich. Sie werden vorm Verkauf von der Werkstatt eh nochmal gecheckt. und eine Garantie bekommst du sicher auch noch vom Händler. Also ich sehe da kein Problem.

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Ja das ist leider so. Die Selbstbeteiligung (sofern es eine gibt - ist aber meistens so bei Leihwagen) must du selber tragen. Das ist dumm gelaufen - wäre aber bei deinem eigenen Fahrzeug auch nicht anders.

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