Also was meinst du mit haftbar machen? Dass die Werkstatt dir neue Reifen besorgt? Das wohl nicht.

Auf alle Fälle hast du aber m.E. einen Anspruch auf Nacherfüllung, da die Werkstatt nicht wie gewünscht die Leistung erbracht hat.

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Der Grund, weswegen sich in überschlagsmäßigen Formeln die Masse nicht in der Berechnung des Bremsweges wiederfindet ist meiner Meinung, dass die Bremsen des Fahrzeuges so stark ausgelegt sind, dass im Rahmen der möglichen oder erlaubten Beladung die Radhaftung zum limitierenden Faktor wird.

Eine zusätzliche Beladung von 100 kg bewirkt, dass mehr Kraft durch die Bremsbacken übertragen werden muss. Dies ist unproblematisch, problematisch ist eher, ob die Reifenhaftung erhalten bleibt.

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Oh ja... beim Heckaufprall kann es schon bei Geschwindigkeiten von 5-10 km/h äußerst unangenehm sein und zu einem Schleudertrauma kommen. Kopfstützen sind unheimlich wichtig und meines Wissens sind Neufahrzeuge mittlerweile garnicht mehr ohne Kopfstützen zu kaufen (zu Recht). Aber auch bei vorhandenen Kopfstützen ist unbedingt auf das richtige Einstellen zu achten!Abstand Kopf-Stütze gering halten, Höhe der Kopfstütze sollte etwas höher als die Kopfhöhe sein,...

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