Sanifair-Prinzip an Raststätten legal?
Eine Sache über die ich bei meiner letzten längeren Strecke nach einer Toilettenpause nachgedacht habe, war ob dieses Sanifair Prinzip nicht eigentlich gegen geltendes Recht verstößt. Meines Wissens nach ist es nämlich so, dass eine Raststätte die Getränke verkauft seinen Gästen auch einen KOSTENLOSEN Zugang zu Toiletten bereitstellen muss. Das ist aber klar nicht der Fall. Gilt da was anderes für Autobahn-Raststätten?
2 Antworten
Diese Regelung ist Bestandteil des Gaststättengetzes und das ist, soweit ich weiß, Ländersache. Und bei den Autobahnraststätten streiten sich der Gelehrten wohl, ob da Bundes- oder Länderrecht anzuwenden ist. Und wenn es Bundesrecht wäre, dann wären wohl auch die Regelungen des Gaststättengesetzes nicht bindend.
So oder so ähnlich hat es mir mal ein verärgerter Klopächter zu vermitteln versucht.
Sonst gilt das überall: wenn (offene?) Getränke verkauft und Sitzplätze angeboten werden, muss eine kostenlose Toilette angeboten werden.
Allerdings bekommt man oft einen Gutschein beim Klogang, der beim Kauf in der Gaststätte angerechnet wird. Mitunter auch nur einen Teilbetrag des "Klogeldes".
Ob das Prinzip Sanifair einer massiven rechtlichen Prüfung standhielte, wage ich zu bezweifeln. Da es im Moment nun nicht im großen Stil in Frage gestellt wird, bleibt alles so, wie es ist. Bis auf die Preise, die ziehen an.