KFz nicht am eigenen Wohnort sondern am Kaufort anmelden?
Ich habe ein Problem. Wir bekommen ein neues Fahrzeug aus einem anderen Bundesland, haben aber noch nicht die Papiere hier. Wir wollen nächste Woche das Fahrzeug abholen und damit sofort 2 Wochen weiterfahren, so dass wir es nicht an unserem Wohnort anmelden können. Ein Kurzkennzeichen zur Überführung gilt ja nur 5 Tage. Wir sind aber noch 2 Wochen weg. Ich muß doch aber das Fahrzeug an meinem Wohnort zulassen, oder geht das auch irgendwie anders, wenn ich nicht an meinem Wohnort bin z. Zt.?
1 Antwort

Die Zulassung ist nach wie vor nur am Wohnort möglich, s.§ 46, Abs.2 FZV. Müsstest Dir also vorher die Papiere besorgen und das Auto anmelden. In Hessen ist dafür zusätzlich eine Bescheinigung erforderlich, in dem die Fahrgestellnummer amtlich (TÜV, Dekra z.B.) beglaubigt wird. Das ist aktuell einem Kollegen passiert, der in NRW einen Gebrauchtwagen gekauft hat und den mit den sonst üblichen Papieren zulassen wollte.