KFz nicht am eigenen Wohnort sondern am Kaufort anmelden?

1 Antwort

Die Zulassung ist nach wie vor nur am Wohnort möglich, s.§ 46, Abs.2 FZV. Müsstest Dir also vorher die Papiere besorgen und das Auto anmelden. In Hessen ist dafür zusätzlich eine Bescheinigung erforderlich, in dem die Fahrgestellnummer amtlich (TÜV, Dekra z.B.) beglaubigt wird. Das ist aktuell einem Kollegen passiert, der in NRW einen Gebrauchtwagen gekauft hat und den mit den sonst üblichen Papieren zulassen wollte.