Ist der Tragfähigkeitsindex in den Fahrzeugpapieren zu niedrig?
Hi,
ich habe gerade im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) meines Anhängers eine etwas seltsame Angabe entdeckt. Es geht um Folgendes: Als maximale Achslast des Anhängers sind 1300 kg angegeben. So weit, so gut.
Jetzt steht aber bei den Feldern mit den Angaben zur Bereifung, dass die Reifen einen Tragfähigkeitsindex von 90 brauchen. Ein Blick in einschlägige Tabellen verrät, dass Reifen mit einem Load Index von 90 jeweils 600 kg tragen dürfen. Somit dürften die beiden Reifen der Achse meines Hängers max. 1200 kg tragen.
Wie kann es jetzt sein dass der Hersteller 1300 kg als zulässige Achslast deklariert, obwohl die Reifen das eigentlich gar nicht tragen können? Sollte ich, entgegen der Angaben im Fahrzeugschein, vorsichtshalber Reifen mit einem Load Index von mindestens 93 (650 kg) aufziehen?
Würde mich freuen wenn mir hier jemand erklären könnte, wie solche Angaben sein können. Vielen Dank schonmal!
1 Antwort
Siehe Beitrag 8: https://www.drivers-forum.de/portal/index.php?threads/fragen-zum-tragf%C3%A4higkeitsindex-pkw-reifen.1024/
Ist das zulässige Zuladung+Leergewicht= Achslast oder darunter?
Dort steht ja eindeutig auch, dass Reifen mit niedrigerem LI als 1/2 Achslast zulässig sein können.
Ansonsten gilt auch m.W.
gilt für alle PKW-Reifen ab Geschwindigkeitskategorie Q (160km/h) ein Tragfähigkeitszuschlag von 10% auf die maximale Tragfähigkeit (Fülldruck + 0,2 bar)
Also vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor, aber ich lese den Beitrag #8 eben so dass das nicht geht :D
Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast.
Da steht ja dass die Mindestanforderung an die Reifen die Hälfte der maximalen Achslast ist. Der Beitrag bezieht sich ja nur auf den Fall, dass die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Bereifung deutlich über dieser Mindestanforderung liegt, was bei mir ja grade nicht der Fall ist. Meine eingetragene Bereifung liegt ja unter dieser Mindestanforderung, die anscheinend immer zu beachten ist.
Das mit dem 10% Tragfähigkeitszuschlag wusste ich nicht, das ist ja interessant. Hast du dafür evtl. eine Quelle? Ansonsten gibt es vllt auch für Anhänger irgendwelche Ausnahmen. Werde wohl mal beim TÜV nachfragen.
Für die 10% finde ich auf die Schnelle nur dieses hier:
https://www.kuhnert-anhaenger.de/infoloadindex.html
und
Allerdings finde ich keinen Gesetzestext, Verordnung oder ähnliches
Wenn dies also immer noch so gilt, dann stimmt die Aussage, dass unter ganz bestimmten Vorraussetzungen der LI niedriger als die Achslast sein darf/kann.
Eine schriftliche Anfrage z.B. beim TÜV Nord wäre auch denkbar: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/technische-anfragen/
Deren Antwort würde mich allerdings dann auch interessieren ;-)
Danke! Diese Regelung die in Beitrag 8 erwähnt wird war mir bekannt. Das Problem bei mir ist ja grade, dass die in den Anhängerpapieren eingetragene Bereifung deutlich unter der maximalen Achslast liegt. Laut dem Beitrag in dem Forum müsste ja jeder Reifen einer Achse trotzdem mindestens die halbe maximale Achslast tragen.
Und das Leergewicht meines Anhängers ist 265 kg, die maximale Zuladung 1035 kg, somit ist auch die maximale Achslast von 1300 kg die Summe aus diesen Werten.