Frage zur Anmeldung eines jungen Gebrauchten + Versicherung!
Also, die Situation ist diese: - Mein Vater hat im Dezember einen jungen gebrauchten Smart für mich gekauft. Ich konnte ihn noch nicht kaufen da ich noch 17 bin bis zum 15. März. Das Auto haben wir dann mit Kurzzeitkennzeichen dann erstmal in eine Garage gestellt da ich ja sowieso noch nicht alleine damit fahren kann. Das Auto ist also derzeit quasi stillgelegt. Nicht zugelassen. - Kann ich dann einfach am Tag nach meinem Geburtstag einfach mit Fahrzeugschein und Brief zur Zulassungsstelle gehen und das Auto dort anmelden. Natürlich muss ich mich vorher noch um die Versicherung kümmern. Meine eigentliche Frage ist ob es zu Problemen führen kann weil das Auto ja quasi meinem Vater gehört. Will die Versicherung oder die Zulassungsstelle einen Kaufvertrag mit meinem Namen drauf stehen sehen? Kann die Versicherung überhaupt mit mir nen Vertrag davor machen, weil ich bin da ja noch minderjährig?
Herzlichen Dank für eure Hilfe!
3 Antworten
Mit 18 Jahren kannst du das Auto selbst versichern und zulassen. Ein Kaufvertrag wird nicht verlangt. Den Fahrzeugbrief hast du ja, damit bist du ausgewiesener Besitzer des Fahrzeugs. Den Kfz-Schein bekommst du nach der Zulassung, jetzt kannst du eigentlich keinen haben. Der wird nämlich beim Abmelden eingezogen.
Auch ein Kurzkennzeichen ist meines Wissens nach auf den Besitzer, den Vater, eingetragen. Dann braucht er aber sicherlich eine Zulassungsvollmacht. Oder? Mit 17 wird der KFZ-Brief ja noch nicht auf ihn laufen!?
Natürlich kannst Du das Auto mit 18 auf dich anmelden. Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2, HU/AU Bericht, EVB der Versicherung, Ausweis und ca. 70,- Euro mit nehmen. Einen Kaufvertrag brauchst Du in Deutschland nicht.
Der Besitz des KFZ-Briefs ist ausreichend um das Auto anmelden zu können. Und du kannst es natürlich auch selber anmelden - das ist kein Problem.