18“ Felgen?
Moin, ich hoffe auf diesem wege eine kurze Erläuterung zu bekommen, ich fahre einen Passat 3BG bj 2003 1.9TDI Motor und 131 Ps.
im Fahrzeugschein sind 15“ felgen angegeben, ich habe aber 18“ Felgen gekauft. Die ABE der 18zöller passen haargenau mit der Nummer im Fahrzeugschein. Jetzt ist meine frage, wenn ich sie montieren lassen würde, müsste ich etwas eintragen lassen oder wie läuft das? Danke im Voraus
1 Antwort
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird mittlerweile nur noch die kleinste zugelassene Radkombination eingetragen. Welche darüber hinaus noch zulässig sind, erfährst du aus deinem COC Papier zuverlässig.
Angaben in der Bedienungsanleitung können weitere Infos geben oder beim Händler.
Der Passat B5 GP Typ BG wurde serienmäßig nur mit bis zu 17" großen Felgen bzw. Radkombinationen angeboten. Das bedeutet in deinem Fall, dass diese Felgen inkl. Reifengrößen entweder über eine ABE für dein Auto verfügen sollten, wobei die Nummer einer ABE und Hersteller allenfalls unter Bemerkungen eingetragen ist und alles andere wäre Zufall. Ansonsten bleibt dir nur die Abnahme bzw. Prüfung durch den TÜV