Wer es noch nicht weiß:
Nachgerüstetes Tagfahrlicht muss nicht eingetragen werden. Das gilt, wenn:
1.) Einbau ordnungsgemäß erfolgt
2.) TFL ausgeht wenn Abblendlicht an ist.
3.) Lichter brauchen ein Prüfzeichen.
Wer es noch nicht weiß:
Nachgerüstetes Tagfahrlicht muss nicht eingetragen werden. Das gilt, wenn:
1.) Einbau ordnungsgemäß erfolgt
2.) TFL ausgeht wenn Abblendlicht an ist.
3.) Lichter brauchen ein Prüfzeichen.