Verkauft jemand (egal ob Händler oder Privat) einen Gebrauchtwagen als "fahrbereit" deklariert, muss dieses Auto auch verkehrstauglich sein (also keine unmittelbare Gefahr für Fahrer und Verkehr bedeuten). Wenn das nicht der Fall ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten… Siehe Az.: 28 U 42/09 OLG Hamm.
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Gebrauchtwagen: Fahrbereit ist gleich Verkehrstauglich
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transporter
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