Manchmal verkaufen die Händler den Wagen in Kommission, der Besitzer ist oft eine Privatperson. Ohne den Händlern generell etwas unterstellen zu wollen, ist es immer besser genau auf den Eintrag des Verkäufers im Vertrag zu achten, sonst, kann es sein, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
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Gebrauchtwagen: Beim Kaufvertrag beim Händler auf den Verkäufer-Eintrag achten
Tipp von
koriander
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kieljokieljo
Du hast natürlich Recht. Einen Vertrag sollte man immer genau vor Unterschrift lesen.
Aber auch bei einem Vermittlungsvertrag besteht die Sachmangelhaftung wenn sie nicht extra schriftlich ausgeschlossen wird.
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