Die Sache ist endlich klar; Der Autokäufer haftet nicht für Schäden am Auto die während einer Probefahrt entstehen. Der Autohändler ist angehalten seine Probewagen Vollkasko zu versichern. Sind sie es nicht, muss er unbedingt den Autokäufer vorher darauf hinweisen!
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Ein für alle Mal: Probefahrer haftet nicht für Schäden am Auto bei Probefahrt :-)
Tipp von
tantalusberg
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