Sonst ist man evtl. bei einem Unfall mit Schuld:
"Wird ein Pannenhelfer auf der Autobahn deshalb schwer verletzt, weil er die Unfallstelle (hier auf der rechten Spur) nicht mit einem Warndreieck abgesichert hatte, bevor er das Unfallauto abschleppen wollte, und fährt ein weiterer Pkw mit hoher Geschwindigkeit auf, so kann er wegen Mitverschuldens nur einen geminderten Schadenersatz von der Versicherung des Aufgefahrenen verlangen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2000, Aktenzeichen: VI ZR 313/99)."
Quelle: www.anwalt.de