Eben stand der Wagen noch am Straßenrand und auf einmal ist er verschwunden. Herrscht im ersten Moment oft helle Aufregung, fällt einem vielleicht nach einiger Zeit das doch recht deutlich angebrachte Halteverbotsschild auf, das man vorher beim Parken entweder völlig übersehen oder einfach geflissentlich ignoriert hatte. Der Wagen wurde also mit großer Wahrscheinlichkeit abgeschleppt.
Erste Anlaufstelle ist in diesen Fällen die nächste Polizeidienststelle. Hier erhält man Auskunft darüber, ob es sich tatsächlich um eine Abschleppmaßnahme handelte oder ob der Wagen nicht doch gestohlen wurde. In beiden Fällen ist man bei der Polizei an der richtigen Adresse. Sie kann nicht nur im Falle eines Diebstahls gleich die Anzeige aufnehmen, sondern weiß auch, welches Unternehmen den Wagen unter seine Fittiche genommen hat, wenn er abgeschleppt wurde. Um sein Auto wiederzufinden, wendet man sich dann an das jeweilige Abschleppunternehmen. Gegen Vorlage von Fahrzeugbrief oder –Schein , Ausweis oder Pass und gegen Bezahlung der entstandenen Kosten kann man sein Auto dann wieder in seine Obhut nehmen. Eventuelle Knöllchen werden separat zugestellt.