Was geschieht mit meinen bisher eingetragenen Punkten? Werden die übernommen?
Alt-Eintragungen werden in das neue System überführt, wobei niemand schlechter oder besser gestellt werden soll. Das heißt, die jeweils erreichte Maßnahmenstufe wird in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen. Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass und damit einen Freibrief für weiterhin regelwidriges Verhalten wie Rasen oder Fahren unter Alkoholeinfluss, wird es nicht geben.
Was geschieht mit den Tilgungsfristen der alten Punkte bei Einführung des neuen Systems?
Bei der Überführung der bisherigen Punkte im Verkehrszentralregister in das neue System soll niemand besser oder schlechter gestellt werden. Eine Generalamnestie wird es nicht geben.
Für die Tilgungsfristen ist Folgendes geplant:
Die Eintragungen, die zum Stichtag des Inkrafttretens der Reform im Verkehrszentralregister vorliegen, sollen für die Dauer von fünf Jahren noch nach altem Recht behandelt werden. Nur für Neueingänge nach dem Stichtag sollen die neuen Tilgungsregelungen angewendet werden.
Bisher beträgt die Tilgungsfrist für kleinere Vergehen 2 Jahre. Künftig beträgt sie 2 ½ Jahre. Warum?
Dies ergibt sich durch den Wegfall der Tilgungshemmung. Dadurch wird der Beobachtungszeitraum leicht erhöht. Im Vergleich zum derzeitigen System ist anzumerken: Bereits heute bleiben die Entscheidungen 3 Jahre (2 Jahre Frist + 1 Jahr Überliegefrist) im Register gespeichert.
Grafik zur Überführung der Punkte:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/79526/publicationFile/52401/punktere...
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