Nein.
Gem. § 10 (5) FZV müssen "Kennzeichen [...] an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein."
Für deinen Heckträger mußt du dir also eine neues Schild besorgen und anbringen, falls es das Heckkennzeichen des Autos verdeckt.
G imager761