Es wurde nur die Stoßstange beschädigt, habe eine neue beim Händler anbauen lassen. Würdet ihr das als Unfallschaden bezeichnen und beim Verkauf erwähnen?
Antworten (9)
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truckerjoe Es kommt halt immer drauf an, wie man es formuliert. Wenn du natürlich nur betonst, dass die Stoßstange erneuert wurde, dann kann es sehr wohl positiv ausgelegt werden, aber letzten Endes bleibt es immer ein Unfallschaden der Reperiert wurde. Da sich aber niemand über einen so kleinen Schaden aufregen würde und es auch kein Grund ist den Kaufpreis zu drücken, kann man es aber wohl erwähnen.
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svennemann Das ist, wenn du es verschweigst, schon ein grenzwertiger Schaden und wird im Falle eines Falles gegen dich verwendet. Ich würde es auf jeden Fall angeben.
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holgerst Wirklich sicher ist eigentlich nur ein Gutachten, welches nach dem Schaden zu erstellen gewesen wäre. Der Austausch des Stoßfängers reicht dann im Prinzip nicht, weil ja auch nur der Auftrag des Besitzers dafür entscheidend ist.
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geraldogeraldo
Wenn wirklich nur die Stoßstange einen mitbekommen hat und nichts anderes dann würde ich es auch nur erwähnen und es dabei belassen.
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Trillian Erwähnen ja, aber eben nicht als "Unfallschaden" beschreiben sondern als Parkplatzrempler. Mit der entsprechenden Reparaturrechnung sieht man ja, dass er behoben wurde und das es wirklich nicht mehr war.
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kompressorhanskompressorhans
Nein in meinen augen ist das nicht erwähnenswert. Es ist auch kein richtiger Unfallschaden. Eine Stoßstange zu wechseln halte nicht für einen Grund nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen / zu können.
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demosthenesdemosthenes
Leg die Rechnung vor für die neue Stossstange - dann sieht der potentielle Käufer, dass es wohl nicht "mehr" war und dass der Schaden professionell repariert wurde.
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GeronimoGeronimo
Wenn die Stoßstange erneuert wurde, ist der Wagen doch wieder in einem neuwertigen Zustand. Ich würde einfach beim Verkauf sagen, dass die Stoßstange neu ist, aber als positiver Aspekt!
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MetallicaMetallica
Also da es sich auch bei einem Parkplatzrempler um einen Unfall handelt, ist es eigentlich auch ein Unfallschaden und der Wagen ist nichtmehr in dem Kaufzustand. Daher würde ich das beim Verkauf auch angeben.
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Letzteres mag ja noch ok sein, aber nicht erwähnen??