Ich habe vor ein paar Tagen einen Gebrauchtwagen gekauft. Nun durfte ich allerdings die letzten paar Tage nicht mit ihm fahren, da der Vorbesitzer ihn schon bei seiner Versicherung abgemeldet hatte. Da das Straßenverkehrsamt bei uns geschlossen hat, konnt ich das Auto bisher noch nicht umschreiben lassen, allerdings war ich schon bei meiner Versicherung und hab das Auto dort angemeldet. Dürfte ich den Wagen jetzt theoretisch fahren, obwohl ich ihn noch nicht beim Straßenverkehrsamt auf meinen Namen umgeschrieben hab?
Wie sieht das mit der Zulassung und Versicherung nach einem Gebrauchtwagenkauf aus? (s. Text)
Antworten (2)
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demosthenesdemosthenes
Du hast von der Versicherung ja vermutlich eine Deckungszusage bekommen, sodass der Wagen zumindest über Dich haftpflichtversichert ist.
Falls Du allerdings damit geblitzt werden solltest, dann bekäme der vorherige Eigner den Anhörungsbogen, da er ja noch der Halter ist.
Wenn Du es ganz genau nimmst, dann darfst Du damit trotzdem, nicht fahren, weil bei den Behörden der Wagen offiziell nicht mehr versichert ist, denn Deine Versicherung ist dort ja noch nicht registriert, aber in Deiner Situation würde ich trotzdem fahren, da Du ja "tatsächlich" eine Versicherung für ihn abgeschlossen hast.
Letztlich musst Du das selbst entscheiden.
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Freddy007 Ich würde sagen ja, dein Fahrzeug hat ja ein gültiges Nummernschild und Tüv und ist bei dir Versichert. Bei einem Unfall interessiert es niemanden, ob du schon Steuern dafür gezahlt hast oder noch nicht. Aber das sollte dir aber auch deine Versicherung beantworten können.
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