Gibt es da feste Regelungen von den Herstellern?
Wie lange muss man als Werksangehöriger einen Wagen behalten bevor man ihn verkaufen darf?
Antworten (4)
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HenryHenry
Ich glaube die Frist beträgt meistens 1 Jahr. Allerdings ist es etwas zurück gegangen mit den Wagenkäufen durch Werksmitarbeiter, da mittlerweile der Rabatt auf den normalen Kaufpreis des Hersteller auch versteuert werden muss. Somit lohnt es nicht mehr ganz so sehr.
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mustang67 Hi! Ich behaupte mal, dass das jeder Hersteller/Arbeitgeber mit seinen Werksangehörigen individuell abmacht. Gruß
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AlfredoAlfredo
Auf dem Stand wie Mischa bin ich auch, habe mich kurz damit auseinader gesetzt als ich mir meinen Bestellt habe und hatte auch Kontakt zu einem, der mir das mit den neun Monaten auch erzählt hat. Wollte dann aber doch nicht so lange warten.
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Mischa Meines Wissens nach muss man als Werksangehöriger den Wagen mindestens neun Monate behalten, bevor man den weiterverkauft.
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