Z.B. vier Leute auf der Rücksitzbank, wenn nur drei erlaubt sind? Hab schon im Bußgeldkatalog geguckt, aber nix gefunden.
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Das wäre dann glaub ich folgender Verstoß gegen § 23 Abs. 1 StVO. Folgen: für den Fahrer 50 € und 3 Punkte.
Hier der Paragraph dazu, klingt plausibel:
Zitat: §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
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Tina1986 Hatten wir schon mal und ich musste 30 Euro zahlen, aber es gab keine Punkte. Weiß aber nicht, ob das der "offizielle" Weg war oder der Polizist eine Ausnahme gemacht hat. Waren 6 Mädels im Auto.. ;-)
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demosthenesdemosthenes
Es ist zwar verboten, dort vier Personen mitzunehmen, aber es gibt keine "Katalogstrafe" für diesen Fall.
Die Rennleitung könnte nur ein Bussgeld verhängen, weil der vierte Gast hinten ja sicher nicht angeschnallt ist und eventuell könnte das zulässige Gesamtgewicht überschritten sein, was ebenfalls strafbewehrt ist.
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