Wie hoch ist das Bußgeld für abgfahrene Reifen? Wie viele mm darf man sich leisten?
Wie hoch ist das Bußgeld für abgfahrene Reifen?
Antworten (2)
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3Antwort von
CrackCrack
§36 StVZO
Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
3 Punkte, 50€ Bußgeld, 23,50€ Gebühren
TBNR 336606
Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat
Das ist übrigens nur ein B-Verstoß, Führerscheinneulinge müssten also keine Probezeitmaßnahmen befürchten.
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0Antwort von
demosthenesdemosthenes
Viel unangenehmer als das Bussgeld dürften die Folgen bei einem Unfall sein, bei dem Du regelmässig eine Mitschuld bekommen wirst mit der Begründung, dass Du mit gesetzeskonformen Reifen besser hättest bremsen und ihn dadurch verhindern oder die Folgen abmildern können.
Und bei einem selbst verschuldeten Unfall könnte Deine Versicherung Zicken machen.
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