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Wie haftet ein Radfahrer für die Schäden, die er anrichtet?

Frage von fighter81 fighter81

Ich habe mal eine Frage zum Thema Radfahrer. Wie haftet ein Radfahrer für seine angerichteten Schäden. Bei Autos ist das ja die Haftpflicht des PKWs, aber so etwas gibt es ja nicht für Fahrräder. Und was ist wenn der Radfahrer abhaut, also flüchtet?

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Antworten (6)

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    Antwort von Fabio Fabio

    Normalerweise muss er natürlich für den Schaden auf kommen den er verursacht hat entweder selber oder die private Haftpflicht. Wenn er jedoch flüchtet, und du denn Fahrradfahrer nicht ausfindig machen kannst, dann kannst du eine Anzeige gegen unbekannt stellen und dann übernimmt deine KFZ versicherung den schaden, aber da musst du dann zumindest mit deiner Selbstbeteiligung ran.

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Wenn er flüchtet, so ist das Fahrerflucht und wenn er keine private Haftpflichtversicherung hat, dann zahlt er (hoffentlich) den Schaden aus eigener Tasche.

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    Antwort von Rennleiter Rennleiter

    Er haftet dann natürlich selber dafür. Wenn er eine Haftpflicht hat - gut - wenn nicht, muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

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    Antwort von domenico domenico

    Wie bei allen Schäden, die man am Eigentum anderer schuldhaft verursacht, würde hier die Privathaftpflicht zum Tragen kommen, wenn man denn eine hat, weil diese im Unterschied zur KfZ-Haftpflicht keine Pflicht ist. Wenn der Fahrradfahrer nicht mehr zu ermitteln ist, hat man Pech gehabt und kann bloß eine Anzeige gegen unbekannt machen. Wenn es ein Schaden an einem PKW ist, würde ggbf. die Vollkasko den Schaden tragen.

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    Antwort von lowlife lowlife

    Bei einem durch einen Radfahrer verursachten Sachschaden zahlt immer die Haftpflichtversicherung des Radfahrers. Wenn aber der Radfahrer flüchtet, dann hat man als Autofahrer schlechte Chancen hat, wenn man keine Vollkaskoversicherung hat.

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    Antwort von oldtimerFan1 oldtimerFan1

    Ja genau, dass Fahrrad hat keine eigene Versicherung. In dem Fall zahlt die Haftpflicht des Fahrers oder dieser direkt. Probelmatisch ist es, wenn der Radfahrer flüchtet. Das Rad besitzt ja kein Kennzeichen wie ein Auto, also schlecht zu verfolgen/ wiederzufinden. In dem Fall zahlt die Vollkasko des PKWs den Schaden.

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