LKWs dürfen ja nicht in einer Wohngegend am Straßenrand parken, dürfen Transporter jeder Größe das ganz legal oder gibt es da eine Grenze, bei 7,5 t oder so?
Wie groß darf ein Transporter sein, um legal in einer Wohngegend am Straßenrand zu parken?
Antworten (3)
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1Antwort von
absundasr Da geht es um diese Nachtparkverbot für LKW über 7,5 Tonnen. Hier ist der genaue Text:
Parkverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t in allgemeinen Wohngebieten Keine schwere Jungs - Quelle: Pixelio - Templermeister
Im § 12 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu: "Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über zwei Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
in Kurgebieten und
in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen."
Das Nachtparkverbot ist im Interesse des Schutzes der Nachtruhe der Wohnbevölkerung vor Lärm- und Abgasbelästigungen durch ankommende und abfahrende Lkw dort unerlässlich, wo die Wohn- und Erholungsfunktion eines Gebietes eindeutig im Vordergrund steht.
Quelle: http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/buergerservice/ordnung/ordnung004.html
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demosthenesdemosthenes
In gemischt genutzten Gebieten und an Durchfahrtstrassen dürfen auch schwere LKW parken.
Ansonsten gilt das von absundasr zitierte.
"Transporter", die ja regelmässig unter 7.5 t wiegen, dürfen praktisch überall parken, wo das auch für PKW erlaubt ist.
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0Antwort von
brooksbrooks
Ja wie du gelesen hast ist die Grenze 7,5 T! Alles darunter - also auch alle Transporter - dürfen an Straßenrändern parken.
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