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Wie erfolgreich ist die Beschwerde wegen der Höhe einer Geldstrafe bei Parkvergehen?

Frage von transporter transporter

Hallo! Ich habe in meiner Straße zweimal in einem zeitlich begrenzten Halteverbot geparkt und bin beide Male auch zu spät gekommen zum Umparken ;) Einmal habe ich jedoch 5€ Strafe zahlen müssen, ein anderes Mal wegen gleichem Vergehen 15€. Habt ihr eine Ahnung, wie man gegen solche Differenzen vorgehen kann oder habe ich da keine Erfolgsaussichten mit einer Beschwerde?

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Antworten (3)

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Du hast verbotenerweise im Haltverbot geparkt und bist dabei nun schon zweimal erwischt worden.

    Offiziell ist das Bussgeld dafür 10-15 Euro, sodass Du beim ersten Mal offensichtlich Glück gehabt hattest mit der Politesse.

    Übrigens ist das "Umparken" natürlich auch nicht erlaubt.

    Wenn Du Dich jetzt beschwerst, wirst Du wohl kaum Erfolg haben, musst aber beim nächsten Mal mit einer noch höheren Strafe rechnen, weil das Ordnungsamt dann natürlich in seinen Akten hat, dass Du Wiederholungstäter bist.

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    Antwort von joey11 joey11

    Ich würde sagen, dass die Aussicht auf Erfolg nicht besonders hoch ist, weil die entsprechenden Beamten ihre Abschätzung der Situation in Form des Tatbestandes festgehalten haben und du müsstest dann beweisen, dass beide Male 100% die gleiche Situation vorhanden war und nicht vielleicht das eine Mal noch eine Behinderung o.ä. vorlag.

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    Antwort von Crack Crack

    Dafür gibt es Kennziffern die den Tatbestand genau darlegen.

    Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist vom aufnehmenden Beamten nicht direkt beeinflußbar, wohl aber der Tatbestand. So kann durch unterschiedliche Einschätzung des Beamten auch die unterschiedliche Höhe des Verwarnungsgeldes erklärt werden.

    Wenn es bei Beiden malen die gleiche Parkposition war musst Du herausfinden welche Strafe überhaupt hätte verhängt werden dürfen. Denn eine unterschiedliche Bestrafung ist nicht rechtens. Dagegen kannst Du dann vorgehen, bedenke aber das auch andere Umstände wie eine eventuelle Behinderung zu einer Erhöhung geführt haben könnten.

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