Fallen wirklich nur die 1% vom Kaufpreis an, die zusätzlich versteuert werden müssen? Was ist z.B. mit dem Arbeitsweg?? Ist das nicht auch ein Vorteil, wenn die Firma den Sprit zahlt?
Antworten (2)
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2Antwort von
JuttaJutta
Bei mir sind es nur die 1% vom Kaufpreis. Da ich ein Home-Office habe, habe ich auch keinen Arbeitsweg den ich "bezahlt" bekomme. In der 1% Regelung sind bei mir z.B. Privatbenutzung mit drin, von daher zahlt meine Firma alles. Kann dafür keine Wege zwischen Wohnung und Firma steuerlich geltend machen wie andere. Bei den heutigen Spritpreisen ist ein Firmenwagen immer von Vorteil, egal wie es geregelt ist!
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1Antwort von
usherusher
Es muss immer der Kaufpreis (Listenpreis) mit einem % versteuert werden. D.h. dieser Betrag wird dann fiktiv auf dein Bruttogehalt drauf gerechnet und mitverstuert. Verdienen tust du aber natürlich nur dein normales Gehalt. Grob kann man sagen das dich ein Firmenwagen mit Listenpreis 30.000 Euro ca. 250 Euro netto pro monat kostet. + Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
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