Bekommt man dann trotz Winterreifen eine Mitschuld, weil die zwar über der gesetzlichen Profiltiefe sind, aber unter der Empfehlung?
Was ist, wenn man mit Winterreifen (Profil zwischen 1,6 und 3 mm) einen unverschuldeten Unfall baut?
Antworten (5)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Eine Mitschuld erhälst Du nur, wenn mit besseren Reifen der Unfall von Dir abwendbar gewesen wäre. Das muss Dir aber erstmal nachgewiesen werden. Bleibt es beim Blechschaden, muss das der Unfallverursacher selbst, oder dessen Versicherung machen, das ist gar nicht so einfach. Bei Personenschäden ermittelt der Staatsanwalt, da kann es problematischer werden, aber auch er muss Dir die Mitschuld beweisen, dazu braucht er Gutachten, die unwiderlegbar sind, auch das ist schwierig, oft werden die Ermittlungen eingestellt.
-
1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Die Empfehlung hat ja nur mit dem Wunsch der Reifenhersteller zu tun, ein besseres Geschäft zu machen, nicht aber mit irgendeinem Gesetz - also keine Mitschuld allein aus diesem Grunde.
-
1Antwort von
heinz55heinz55
Nein, solange dein Reifenprofil über der gesetzlichen Mindestmenge liegt, bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Ob du ansonsten "auf der sicheren Seite" bist ist allerdings fraglich.
-
-
1Antwort von
GuidoGuido
Da must du dir keine Sorgen machen. So schnell kann einem - zum Glück - auch keine Schuld oder Teilschuld in deutschland angehängt werden. Du hast ja nichts falsch gemacht.
-
1Antwort von
GuenniGuenni
Da viele Hersteller eine Profiltiefe von min. 4mm empfehlen. Könntest du eine Mitschuld bekommen wenn der Unfall auf mangelnde Bereifung zurück zu führen ist.
Noch nicht den richtigen Rat gefunden?
Schnell und einfach registrieren und autofrage.net vollständig nutzen - Registrierung und Nutzung sind 100% kostenlos.