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Was haltet ihr davon, dass man bei einer Geschwindigkeit auf der Autobahn von über 130 km/h...

Frage von nicki nicki

bei einem unverschuldeten Unfall trotzdem evtl. eine Mithaftung trägt? Da gab es letztens ein Urteil ( OLG Nürnberg, Urt. V. 09.09.2010, Az. 13 U 712/10, DAR 2010, 707), wo das so entschieden wurde. Ein Fahrer der 160 km/h gefahren war und nicht mehr auf einen plötzlichen Spurwechsel reagieren konnte trägt trotzdem 25% Teilschuld... Findet ihr das richtig so?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von funtom funtom

    Man darf in Deutschland eben nicht einfach so schnell fahren wie man will, auch nicht auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, da es eine Richtgeschwindigkeit gibt: 130 km/h. Wenn man schneller fährt, geht man selber das Risiko ein, dass man eine Teilschuld bei einem Unfall bekommt, den man hätte verhindern können, wenn man 130 gefahren wäre. Daher m. E. völlig gerechtes Urteil!

    Im deutschen Recht wird die Haftung bei einem Verkehrsunfall nicht nur an das Verschulden geknüpft. Das Straßenverkehrsgesetz sieht ein Fahrzeug grundsätzlich als gefährlich an und knüpft bereits an dessen Betrieb eine Haftung. Nur ein "Idealfahrer" ist von der Haftung befreit und ein "Idealfahrer" fährt auf der Autobahn nicht schneller als 130 km/h.

  • 1
    Antwort von Peter Peter

    Nein finde ich nicht gut und auch nicht richtig. Denn deutsche Autobahnen sind eben dafür da, damit man nicht 130kmh auf der linken Spur fährt. Was sollen wir denn mit unseren 200ps Auto wenn wir nur 130 fahren dürfen..

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    Antwort von Steffi Steffi

    Ich finde das absolut i.O.! Man muss halt auch mit hoher Geschwindigkeit vorrausschauen fahren und damit rechnen das man übersehen wird und deswegen muss man die Geschwindigkeit der Umgebung anpassen.

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    Antwort von suvfan suvfan

    Ich finde das auch richtig so.

    Wenn man so rasant an jemandem vorbeifährt, muss man damit rechnen, dass der Überholte plötzlich die Spur wechseln könnte. Und die Hauptschuld trägt ja immernoch derjenige, der den plötzlichen Spurwechsel gefahren ist. Das ist meiner Meinung ein faires Urteil.

    Was man sich bei diesen Diskussionen mal vor Augen halten muss ist, dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, in dem es Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gibt...andernorts hätte es weniger Verständnis für den Überholenden als hier gegeben!

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    Antwort von silberpfeil silberpfeil

    a) wenn es eine Geschwindigkeitsbegrenzung gab, die überschritten wurde, dann finde ich es gerechtgertigt, den Fahrer in Mithaftung zu ziehen. Denn dann hat er wohl fahrlässig gehandelt, denn er konnte ja auch nicht mehr reagieren.

    b) wenn es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gab, dann ist es wohl diskutabel. Aber wenn der Grundsatz lautet, dass man so zu fahren hat, dass man das eigene Fahrzeug stets unter Kontrolle hat, dann ist dieser Grundsatz in dem Falle wohl nicht eingehalten worden. Daher kann ich das schon nachvollziehen.

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    Antwort von Sven88 Sven88

    Also ich finde das nicht richtig so. Dann sollte man lieber eine Geschwindigkeitsbeschränkung einführen und jemand der dann zu schnell fährt erhält eine Mitschuld. Sonst müssen die anderen Fahrer eben damit rechnen das jemand schneller fährt und vernünftig gucken bevor sie die Spur wechseln.

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    Antwort von silverbullet silverbullet

    Man trägt halt ein Risiko, wenn man deutlich schneller fährt und kann auch nicht erwarten, das man dennoch völlig gefahrlos unterwegs sein kann. In dem Beispiel war jetzt der Geschwindigkeitsunterschied nicht so immens, was sich wohl auch in der Haftungsverteilung ausgedrückt hat.

    Wenn ich mit deutlich höherer Geschwindigkeit eine Fahrzeugkolonne überholen will, muß ich sogar damit rechnen, dass jemand asu dieser ausschert und habe vorsichtshalber meine Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Erst recht mit dem Wissen, dass viele leute Geschwindigkeitsunterschiede schlecht einschätzen können. So sehen zumindest meine Erfahrungen aus Sicht eine Fahrers von LKW, PKW und Motorrad aus.

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