Frage von qbert159 26.08.2011

Was für eine Strafe gibt es, wenn ich zu viele Personen im Auto transportiere?

  • Antwort von Crack 26.08.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    § 21StVO Personenbeförderung

    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.


    Im Bußgeldkatalog steht dazu nur Folgendes:

    Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen

    StVO § 21 Abs. 1, 2, 3; § 49 Abs. 1 Nr. 20 5€


    Sind Kinder darunter dann erhöht sich das Bußgeld bis auf 50€ und einen Punkt.

  • Antwort von anotherstar 26.08.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nach §23 Abs. 1 der StVO dürfen nur so viele Leute transportiert werden, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. Wenn zu viele Leute transportiert werden, dann kostet das glaube ich 50 Euro und bringt 3 Punkte in Flensburg ein.

  • Antwort von electroooo 26.08.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sieht so aus, als hätten die Gesetzeshüter einiges ans Spielraum...zumal ja auch nur eine mündliche Verwarnung und das Aussteigen der überzähligen Personen möglich ist und so auch praktiziert wird (oder zumindest wurde).

  • Antwort von NonStop 26.08.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich habe mal geschaut, und es scheint keine explizite Angabe dazu im Bußgeldkatalog zu geben.

    Am ehesten treffen vielleicht diese hier zu:

    "Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt" , was mit 25 Euro Verwarngeld verbunden ist.

    Oder: "Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt.", macht 50€ Bußgeld und 3 Punkte (?).

    Oder: "Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt", macht 75€ Bußgeld und 3 Punkte (?).

    siehe auch: http://www.delta-q.de/export/sites/default/de/downloads/enevbundesgesetzblatt.pd...

    Ab 40 EUR Strafe kommen dann auch noch wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.

  • Antwort von silberpfeil 26.08.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das gibt auch noch 30 Euro pro nicht angeschnallter Person...also in dem Falle wohl eher für 4 als für 1 Person!

  • Antwort von sonnenschein 26.08.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Also ich glaube, wenn du auf der Rückbank 4 Leute transportierst, und du als Fahrer dabei selber nicht behindert wirst, dann ist das ganze kein Problem. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei allerdings nicht überschritten werden.

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