Was für eine Strafe gibt es, wenn ich zu viele Personen im Auto transportiere?
Hallo, welche Strafe kommt auf mich zu, wenn ich in meinem Auto, einem 5-Sitzer, sagen wir 6 Personen befördere?
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§ 21StVO Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Im Bußgeldkatalog steht dazu nur Folgendes:
Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen
StVO § 21 Abs. 1, 2, 3; § 49 Abs. 1 Nr. 20 5€
Sind Kinder darunter dann erhöht sich das Bußgeld bis auf 50€ und einen Punkt.
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Nach §23 Abs. 1 der StVO dürfen nur so viele Leute transportiert werden, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. Wenn zu viele Leute transportiert werden, dann kostet das glaube ich 50 Euro und bringt 3 Punkte in Flensburg ein.
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Antwort von electroooo 26.08.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Sieht so aus, als hätten die Gesetzeshüter einiges ans Spielraum...zumal ja auch nur eine mündliche Verwarnung und das Aussteigen der überzähligen Personen möglich ist und so auch praktiziert wird (oder zumindest wurde).
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Antwort von NonStop 26.08.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich habe mal geschaut, und es scheint keine explizite Angabe dazu im Bußgeldkatalog zu geben.
Am ehesten treffen vielleicht diese hier zu:
"Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt" , was mit 25 Euro Verwarngeld verbunden ist.
Oder: "Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt.", macht 50€ Bußgeld und 3 Punkte (?).
Oder: "Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt", macht 75€ Bußgeld und 3 Punkte (?).
siehe auch: http://www.delta-q.de/export/sites/default/de/downloads/enevbundesgesetzblatt.pd...
Ab 40 EUR Strafe kommen dann auch noch wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.
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Antwort von silberpfeil 26.08.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Das gibt auch noch 30 Euro pro nicht angeschnallter Person...also in dem Falle wohl eher für 4 als für 1 Person!
Kommentar von CrackCrack 26.08.2011Das dann aber nicht für den Fahrer sondern für die Mitfahrer.
Kommentar von electroooo 26.08.2011D.h. die Insassen müssen darüber hinaus keine weiteren Strafen befürchten, für sie gibt es neben den 30 Euro keine Punkte o.ä.?
Kommentar von CrackCrack 26.08.2011Für Fahren ohne Gurt gibt es keine Punkte.
Ausnahme:
wenn man Kinder nicht anschnallt.
Kommentar von need4speed 26.08.2011nein, darüber hinaus gibt es keine weiteren Strafen für die Mitfahrer.
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Antwort von sonnenschein 26.08.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Also ich glaube, wenn du auf der Rückbank 4 Leute transportierst, und du als Fahrer dabei selber nicht behindert wirst, dann ist das ganze kein Problem. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei allerdings nicht überschritten werden.
Kommentar von flawless 26.08.2011Wie kommst du denn darauf???
§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. (...)
Da steht schwarz auf weiß, dass du bei drei Anschnallgurten hinten auch nur drei Personen befördern darfst.
Kommentar von need4speed 26.08.2011Er kommt aus folgendem Grund darauf:
Das Gesetz wurde erst vor einigen Jahren zu der Version, die du gepostet hast, geändert.
Bis ca 2006 war es erlaubt, auch 4 oder mehr Personen zu befördern, solange alle vorhandenen Gurte genutzt wurden (Aussage des alten §21 StVO), das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wurde, und der Fahrer beim Fahren nicht behindert wurde!
Kommentar von CrackCrack 26.08.2011@ need4speed:
Wir beziehen uns doch hier auf die aktuelle Gesetzeslage, oder nicht?
Kommentar von need4speed 26.08.2011@crack: Eben. Und deshalb muss man helfen, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und darüber aufzuklären. So wie hier.
Kommentar von CrackCrack 26.08.2011Schon Ok. Aber mit einem Auszug der StVO von 2006 der mittlerweile gestrichen wurde kann man nicht helfen, das bringt nur durcheinander...
Wo steht denn im §23 das man "nur so viele Leute transportiert werden, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind."?
das dürfte der §21 sein..