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Wann wird nach einem Autounfall ein Gutachter eingeschaltet?

Frage von wulfer wulfer

Kann ich nach einem Unfall selber sagen das ein Gutachter über den Schaden entscheiden soll, oder wird sowas immer von der Versicherung in Auftrag gegeben. Bzw. muss man den Gutachter der von der Versicherung geschickt wird anerkennen? Ab welchen Schaden wird ein Gutachter eingesetzt?

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Antworten (5)

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    Antwort von anonymous Gast

    Das ist so nicht richtig. Bei einem unverschuldeten Unfall hast du als Geschädigter das Recht einen Gutachter einzuschalten. Du musst nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Die Kosten des Gutachters muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Da gibt es genügend Urteile. Allerdings nur wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

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    Antwort von joernson joernson

    Meistens schaltet man nicht selber einen Gutachter ein, sondern die Versicherung macht das. Grundsätzlich wird dieser eingeschaltet, wenn der angegebene Schaden nicht mit der Unfallbeschreibung übereinstimmt, oder manchmal auch ab bestimmten Versicherungssummen. Man kann theoretisch auch einen eigenen Gutachter hinzuschalten, aber den muss man dann selber bezahlen.

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    Antwort von parallel parallel

    Das hängt davon ab, wie offensichtlich oder um was es für einen Schaden sich handelt und wie hoch die Schadenssumme ist. In manchen Fällen, wenn der Versicherungsanwalt oder der eigenen Anwalt es empfiehlt, würde ich keinen extra Gutachter heranziehen. Im Zweifel aber den Gutachter heranziehen.

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    Antwort von haeuptlingangi haeuptlingangi

    Du kannst auf jeden Fall einen unabhängigen Gutachter einschalten. Du solltest dies auch bei einem Unfall tun! Die Angebote der Versicherer, eigene Gutachter zu schicken, versprechen zwar eine bequeme Abwicklung. Es bleibt aber die Befürchtung, dass solche Gutachter den Schaden herunterspielen.

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    Antwort von sabbo sabbo

    Sowas wird von der Versicherung in Auftrag gegeben. Deshalb kann man das pauschal so garnicht sagen wenn ein Gutachter zum Einsatz kommt. Natürlich kannst du das Gutachten anzweifeln und einen zweites Gutachten erstellen lassen. Wie es dann mit den zusätzlichen Kosten ausschaut, kann ich nicht genau sagen..

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